Öltank-Wartung: Sicherheit & Langlebigkeit
für Ihre Heizungsanlage
Ihre gesetzliche Prüfpflicht nach AwSV
Die AwSV (Verordnung für wassergefährdende Stoffe) schreibt als Betreiber einer Heizöltankanlage die regelmäßige Dichtigkeitsprüfung und Funktionskontrolle aller Sicherheitseinrichtungen verbindlich vor.
Achtung Haftungsrisiko:
Bei einem Schaden – auch mit Versicherung – haften Sie persönlich, wenn kein aktuelles Prüfzertifikat vorliegt oder Ihre Anlage nicht dem Stand der Technik entspricht.
Wir empfehlen die regelmäßige Wartung und Sicherheitsinspektion Ihrer Tankanlage einmal jährlich zu machen.


Umfang der Sicherheitsinspektion
✔ Vollständige Sicht- und Funktionsprüfung
✔ Dichtheitskontrolle aller Anlagenteile
✔ Materialzustandsanalyse (Korrosion/Sprödigkeit)
✔ Prüfung aller Sicherheitseinrichtungen
✔ Kontrolle der Schutzvorrichtungen
Sicherheitsinspektion und Wartung des Leckwarngegerätes
Gesetzlich vorgeschriebene Leckwarngerät-Überprüfung
Ihr Leckwarngerät warnt bei Undichtigkeiten akustisch und optisch. Die jährliche Prüfung durch einen Fachbetrieb ist gesetzlich Pflicht.
Unsere Wartung umfasst:
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Elektrische Anschlüsse & Schaltpunkte
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Funktionsprüfung (Druck, Leistung, Dichtheit)
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Filterreinigung & Alarmtest
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Neujustierung bei Bedarf
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Abschluss: Neuer Alarmtest & Verplombung
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Tank-Check vor der Sachverständigenabnahme
Ihre gesetzlichen Prüffristen im Überblick:
Regelbereiche:
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Erdtanks: Alle 5 Jahre
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Oberirdische Tanks (>10.000 Liter): Alle 5 Jahre
Wasserschutz-/Überschwemmungsgebiete:
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Erdtanks: Alle 2½ Jahre
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Oberirdische Tanks (>1.000 Liter): Alle 5 Jahre
Profitipp vor der Sachverständigenprüfung:
Lassen Sie Ihren Tank vorab von uns checken. So können wir kleine Mängel direkt beheben und Sie beraten – für eine reibungslose, mängelfreie Abnahme.
Erstellung eines Revisionsberichtes / Funktionsgutachten
Offizielles Prüfgutachten inklusive
Ihr Nachweis für Versicherung und Behörden – für Rechtssicherheit und volle Absicherung.
✔ Offizieller Revisionsbericht – Für Ihre Dokumentation
✔ Gesetzeskonformität belegt – Für Behörden & Versicherung
✔ Stand der Technik bestätigt – Für Ihre Sicherheit
Merkblatt Betriebsanweisung § 44 AwSV
Als Betreiber müssen Sie eine Betriebsanweisung vorhalten, die einen Überwachungs-, Instandhaltungs- und Notfallplan enthält und Sofortmaßnahmen zur Abwehr nachteiliger Veränderungen der Eigenschaften von Gewässern festlegt. Laden Sie sich gern hier das Merkblatt herunter und hängen Sie dies gut sichtbar in der Nähe der Anlage aus.




Die TAK – Umweltservice GmbH ist Ihr Fachbetrieb für die Wartung, Reinigung, Reparatur und Sanierung aller Arten von Tanks, Behältern, technischen Anlagen, Abflüssen, Kanälen und Abscheidern.
Rufen Sie uns noch heute an, wir beraten Sie gern!

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